Impressumspflicht

Gewerbetreibende und Organisationen mit einem Internet-Auftritt sind nach den gesetzlichen Anforderungen u.a. des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet eine Anbieterkennzeichnung (“Impressum”) vorzuhalten.
Genauso sind auch die Websites von Privatpersonen betroffen, die den Anschein der gewerblichen Tätigkeit erwecken (z.B. Werbebanner, Google-Werbung).

Tipp
Da in der Regel eine Mail-Adresse im Impressum angegeben werden muss und ein Kontaktformular rechtlich nicht ausreicht, sollte man das Abgreifen der Mail-Adresse durch Spamversender bedenken. Hierzu gibt es die Empfehlung:

Quelle: www.drweb.de

Quelle:

Gewerbetreibende und Organisationen mit einem Internet-Auftritt sind nach den gesetzlichen Anforderungen u.a. des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet eine Anbieterkennzeichnung (“Impressum”) vorzuhalten.
Genauso sind auch die Websites von Privatpersonen betroffen, die den Anschein der gewerblichen Tätigkeit erwecken (z.B. Werbebanner, Google-Werbung).

Weitere Grundlagentexte:

CID - christliche internet dienst GmbH