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Haftungsausschluss für externe Links und Mails

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Im Internet lauern zahlreiche juristische Fallstricke. Ein Fallstrick sind die „Disclaimer“. Häufig lauten diese ungefähr so

„Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.“

oder

„Auf berechtigte Beanstandungen der inhaltlichen oder gestalterischen Aufmachung reagieren wir insoweit unverzüglich auf formlose Email; darüber hinausgehende, insbesondere formelle rechtliche Schritte sind folglich nicht nur überflüssig, sondern widersprechen unserem hier zum Ausdruck gebrachten Willen und Interesse.“

oder

„…keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt…“

oder in E-Mails

„Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender telefonisch oder per E-Mail und löschen Sie diese E-Mail aus Ihrem System. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.“

Wer Webseiten ins Netz stellt, ist dafür verantwortlich. Von dieser Verantwortung kann man sich nicht durch einen „Haftungsausschluss“ frei machen. Solche Disclaimer schützen nicht vor der Verantwortung und Haftung, teilweise kann sogar erst recht ein juristisches Problem für den Verwender der Disclaimer entstehen und gegen einen selber verwendet werden.
So ist z.B. eine Distanzierung von einem wissentlich gesetzten Link gar nicht möglich, unabhängig davon, wie man es formuliert.
Macht man es trotzdem, dann kann daraus abgeleitet werden, dass der problematische Link wissentlich eingesetzt wurde.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine Link-Empfehlung kritisch betrachtet werden könnte, also Inhalte gegen geltendes Recht sich hinter einem Link verbergen, dann sollte die Verlinkung auch gar nicht erst gesetzt werden.
Man kann auch eine Link-Empfehlung setzen und gleich daneben in einem beschreibenden Text die eigenen Zweifel zu den Inhalten, die hinter dem Link liegen, äußern. Aber das wäre ein sehr schlechter Stil und ist auch ziemlich unhöflich gegenüber der Website, die man ja eigentlich im positiven Sinne empfehlen möchte. Sonst würde man ja nicht eine Aufwertung durch das Setzen eines Linkes vornehmen.

Links zum Thema:

CID - christliche internet dienst GmbH