Im Internet lauern zahlreiche juristische Fallstricke. Ein Fallstrick sind die “Disclaimer”. Häufig lauten diese ungefähr so
oder
oder in E-Mails
Wer Webseiten ins Netz stellt, ist dafür verantwortlich. Von dieser Verantwortung kann man sich nicht durch einen “Haftungsausschluss” frei machen. Solche Disclaimer schützen nicht vor der Verantwortung und Haftung, teilweise kann sogar erst recht ein juristisches Problem für den Verwender der Disclaimer entstehen und gegen einen selber verwendet werden.So ist z.B. eine Distanzierung von einem wissentlich gesetzten Link gar nicht möglich, unabhängig davon, wie man es formuliert.Macht man es trotzdem, dann kann daraus abgeleitet werden, dass der problematische Link wissentlich eingesetzt wurde.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine Link-Empfehlung kritisch betrachtet werden könnte, also Inhalte gegen geltendes Recht sich hinter einem Link verbergen, dann sollte die Verlinkung auch gar nicht erst gesetzt werden.Man kann auch eine Link-Empfehlung setzen und gleich daneben in einem beschreibenden Text die eigenen Zweifel zu den Inhalten, die hinter dem Link liegen, äußern. Aber das wäre ein sehr schlechter Stil und ist auch ziemlich unhöflich gegenüber der Website, die man ja eigentlich im positiven Sinne empfehlen möchte. Sonst würde man ja nicht eine Aufwertung durch das Setzen eines Linkes vornehmen.
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